Hier werden anstehende Gruppenaktivitäten und sonstige für die Gruppe wichtigen Mitteilungen angezeigt.
Seit 1. Februar gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung. Weiterhin gilt: Selbsthilfegruppen können sich unter den „normalen“, vor Corona üblichen, Bedingungen treffen.
Für die Treffen von Selbsthilfegruppen (diese werden wie „Bildungsangebote“ behandelt) entfällt die Masken- und Testpflicht (§3 und §4).
Die Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) wird empfohlen (§2, Abs.1).
Die Bürgertestungen für Selbsthilfegruppen sind laut der Coronavirus-Testverordnung des Bundes kostenpflichtig, da die Treffen von Selbsthilfegruppen unter „Veranstaltung in einem Innenraum“ nach § 4a Abs. 1 Nr. 6 a) der Coronavirus-Testverordnung (TestV) fallen. Gemäß § 4a Abs. 2 TextV bei Bürgertestungen für die Fälle nach § 4a Abs. 1 Nr. 6 TestV ist ein Eigenanteil in Höhe von 3 € zu leisten. Mit dem ausgefüllten Formular hätten die Teilnehmenden von Selbsthilfegruppen Anspruch auf die sogenannten „Eigenanteils-Bürgertestungen“.
Für die Teilnahme gilt bis auf Widerruf:
2G + Regelung wie folgt:
-vollstängig geimpft und gebosstert
-genesen und geimpft
-geimpft und Impfunverträglichkeit = aktueller Schnelltest*
*tagesaktuell = nicht älter als 24 Stunden