Anstehende Aktivitäten

Hier werden anstehende Gruppenaktivitäten und sonstige für die Gruppe wichtigen Mitteilungen angezeigt.


aktuelle Corona Regelungen

Seit 1. Februar gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung. Weiterhin gilt: Selbsthilfegruppen können sich unter den „normalen“, vor Corona üblichen, Bedingungen treffen.

 

 

Für die Treffen von Selbsthilfegruppen (diese werden wie „Bildungsangebote“ behandelt) entfällt die Masken- und Testpflicht (§3 und §4).

 

Die Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) wird empfohlen (§2, Abs.1).

 

Die Bürgertestungen für Selbsthilfegruppen sind laut der Coronavirus-Testverordnung des Bundes kostenpflichtig, da die Treffen von Selbsthilfegruppen unter „Veranstaltung in einem Innenraum“ nach § 4a Abs. 1 Nr. 6 a) der Coronavirus-Testverordnung (TestV) fallen. Gemäß § 4a Abs. 2 TextV bei Bürgertestungen für die Fälle nach § 4a Abs. 1 Nr. 6 TestV ist ein Eigenanteil in Höhe von 3 € zu leisten. Mit dem ausgefüllten Formular hätten die Teilnehmenden von Selbsthilfegruppen Anspruch auf die sogenannten „Eigenanteils-Bürgertestungen“.

 

Für die Teilnahme gilt bis auf  Widerruf:

 

2G + Regelung wie folgt:

-vollstängig geimpft und gebosstert

-genesen und geimpft

-geimpft und Impfunverträglichkeit = aktueller Schnelltest*

*tagesaktuell = nicht älter als 24 Stunden